Herzlich Willkommen

Adresse:
Schwenter Ring-Garage AG
Hauptstrasse 95
CH-3646 Einigen
Telefon: 033 654 10 08
E-Mail: info@auto-einigen.ch
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08.00-12.00 - 13.30-17.00
Da ich noch für Kunden
unterwegs bin,bitte ich Sie
vorher anzurufen.
Telefon: 033 654 10 08
CHECKBOX-PARTNER
Mit dem Auto ist es wie mit einem guten alten Freund; auf diesen solltest du dich immer verlassen können. Deswegen sollten Sie Ihr Auto nur in qualifizierte Hände geben.
Ich führe meine eigene kleine Autowerkstatt seit fast 40 Jahren an der Hauptstrasse in Einigen.Egal welches Auto Sie fahren: Als CHECKBOX-Partner sorge Ichdafür, dass Ihr Auto im Schuss bleibt. Mit umfassenden, günstigenund unkomplizierten Service- und Reparaturdienstleistungen.Da ich meine Werkstatt Alleine führe und oftmals für Kunden unterwegs bin, bitte ich Sie, mich für einen Termin anzurufen.
Tagsüber bin ich unter der Tel Nummer 033 654 10 08 erreichbar.
Ich würde mich über Ihren Anruf sehr freuen!
Roland Wasner
Meine Dienstleistungen
- Reparaturen und Service aller Marken
- Klimaservice, Pneus-Service und Carosserie-arbeiten
- Vorbereitung für Motorfahrzeug-Kontrolle MFK
- Fahrzeugelektrik-Elektronik
- Windschutzscheiben Reparatur
- Verkauf von Occasionen und Neuwagen
- Ich helfe Ihnen nach der suche Ihres Traumautos
Information WEKO KFZ
Informationen zu Unterhalt und Reparatur während der Garantiefrist
Neuwagenkäufer können ihr Auto auch bei einer unabhängigen Werkstatt reparieren und unterhalten lassen ohne das die Garantie verfällt.
Trotz der allgemein verbreiteten Annahme, dass man bei einem Neuwagen während der Garantiefrist nur auf die geprüften Werkstätten der jeweiligen Marke zurückgreifen könne, gibt es keine solche Vorschrift bzw. Bindung.
Das ist von der Schweizerischen Wettbewerbskommission WEKO klar in den 'Erläuterungen der Wettbewerbskommission zur Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeughandel' (Erläuterungen der WEKO zur KFZ-Bekanntmachung vom 29. Juni 2015) fixiert.
Hier heisst es unter Ziffer 14: "Die gesetzliche und die erweiterte Herstellergarantie verfallen nicht, wenn ein Endverbraucher sein Kraftfahrzeug durch eine unabhängige Werkstatt während ihrer Dauer reparieren oder unterhalten lässt (einschliesslich der Reparaturen aufgrund eines Unfalls)..." und unter Ziffer 15 wird eindeutig erläutert: "Ein Endverbraucher ist somit nicht verpflichtet, sein Kraftfahrzeug während der Garantiefrist ausschliesslich innerhalb des Netzes zugelassener Werkstätten unterhalten oder reparieren zu lassen." Weiterhin ist offiziell festgelegt, dass neben Originalersatzteilen auch gleichwertige Ersatzteile verwendet werden können. (Ziffer 37)
Somit steht es jedem Neuwagenkäufer frei, wo er sein Auto auch während der Garantiefrist unterhalten und reparieren lässt.
Die gute unabhängige Werkstatt ist daher eine gleichwertige Alternative zu einer zugelassenen Werkstatt der jeweiligen Fahrzeugmarke; und das gilt auch für Neuwagen ohne das der Garantieanspruch verfällt.
"Es gibt keine Werkstattbindung für Neuwagen während der Garantiefrist"